Daran sollten Sie nach dem Todesfall denken.
Nachlassfall melden
Daran sollten Sie nach einem Todesfall denken.
Spätestens einen Monat nach Kenntnis vom Sterbefall sind Banken dazu verpflichtet, sämtliche Kontoguthaben, Einlagen, Wertpapiere und Forderungen des Erblassers sowie auch Vermögensgegenstände, die sie für den Erblasser verwahren, dem Finanzamt zu melden.
Hinterbliebene sollten daher
- Kontakt mit der Bank des Verstorbenen aufnehmen
- ggf. einen Termin mit dem Berater oder der Fachabteilung vereinbaren
- wichtige Unterlagen (Sterbeurkunde, Erbnachweis, Ausweispapiere) vorlegen
Nachlassfall melden
Damit wir den Nachlass bearbeiten können, lassen Sie uns bitte folgende Unterlagen bzw. Daten zukommen:
- Exemplar/eine Kopie der Sterbeurkunde
- Name und Adresse eines Ansprechpartners
Hierfür bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten der Datenübersendung:
- Nutzung des nachfolgenden Online-Formulars
- Unterlagen per Post an: PSD Bank Braunschweig, Altstadtmarkt 11, 38100 Braunschweig
- Übermittlung als Fax an die Nummer 0531 4712-213
Ihr Berater setzt sich dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.
Gerne besprechen wir die Angelegenheit auch persönlich mit Ihnen.
Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin.
Wichtige Unterlagen
Um den Nachlass bearbeiten zu können, benötigen wir folgende Unterlagen in der angegebenen Form:
- Ausfertigung bzw. eine Kopie der Sterbeurkunde
Hinweis: Bei Vorliegen einer Bankvollmacht sind für den Bevollmächtigten keine weiteren Unterlagen/Erbnachweise erforderlich. - Erbnachweise im Original
Wichtig: Ob ein Erbnachweis erforderlich ist, wird Ihnen von der Fachabteilung im Zuge der Bearbeitung schriftlich oder telefonisch mitgeteilt.
Hierfür gibt es drei Möglichkeiten:
- Video-Legitimation
- Post-Ident-Verfahren bei der Deutschen Post
- Legitimation persönlich vor Ort
Sofern der Erblasser Kredite bei der PSD Bank Braunschweig eG geführt hat, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Sterbeurkunde
- Formloser Antrag zur Kontoübertragung
- Erbschein im Original (oder)
- Testament mit Eröffnungsprotokoll im Original
Selbstverständlich sind wir auch Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Produkte unserer Verbundpartner geht. Halten Sie hierfür bitte relevante Unterlagen wie Verträge bereit.
Wichtiger Hinweis
Folgende Formen eines Erbnachweises gibt es:
- Handschriftliches Testament (§ 2247 BGB) nebst Eröffnungsprotokoll
- Notarielles Testament (§ 2231 BGB) nebst Eröffnungsprotokoll
- Erbvertrag (§ 2274 BGB) nebst Eröffnungsprotokoll
- Erbschein (§ 2353 BGB)