Pflichtinformationen
Informationen zur Ausführung von Kundenaufträgen
- 2023.09.01_2_Informationen im Rahmen der Offenlegungsverordnung für Finanzberater
- 2024.06.24_3_Informationen im Rahmen der Offenlegungsverordnung für Finanzmarktteilnehmer
- 2024.06.24_6_ Erklärung wichtigste nachteilige Auswirkungen Investitionsentscheidungen Nachhaltigkeit
- 2023.09.01_Erläuterung zur Änderung der Informationen nach OffenlegungsVO
- Nachhaltigkeitsleitbild der Genossenschaftlichen Finanzgruppe
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung
2023.06.08_5b_Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung
Kundenbeschwerdestelle beim
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
Schellingstraße 4
10785 Berlin
Europäische Online-Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern
Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern in Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wird von der EU-Kommission eingerichtet und ist über folgenden Link zu erreichen: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Zufriedene Kunden und eine hohe Qualität der Bankleistungen sind die Voraussetzungen für eine vertrauensvolle und dauerhafte Zusammenarbeit. Daher bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit, entstandene Unzufriedenheit und Kritik zu äußern und nehmen jede Beschwerde ernst.
Hier finden Sie die Beschwerdemanagement-Grundsätze:
Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 fordert von kontoführenden Zahlungsdienstleistern ab dem 14.09.2019 eine geregelte Zugriffsmöglichkeit (XS2A) für Drittkartenemittenten, Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister nach PSD2 auf online zugängliche Zahlungskonten.
Die Umsetzung bei unserem Institut erfolgt auf Basis der Berlin Group NextGen Spezifikation über unseren technischen Dienstleister Fiducia & GAD IT AG. Ab dem 14.06.2019 ist eine produktive Nutzung der Schnittstelle im Echtbetrieb möglich.
Für bankfachliche Fragen stehen wir Ihnen in unserem Institut unter info@psd-braunschweig.de zur Verfügung.
Weitere technische Details und Informationen zum Zugang auf die Schnittstelle stehen über unseren Dienstleister Fiducia & GAD IT AG zur Verfügung. Bitte nutzen Sie den nachstehenden Link.
Weitere technische Details und Informationen
Dedicated Interface of Third Party Service Provider
According to Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 we, as an account servicing payment service provider, support a technical access interface (XS2A) to all online available payment accounts for payment service providers issuing card-based payment instruments, account information service providers and payment initiation service providers.
The technical implementation is done with Berlin Group specification version 1.2 by our technical service provider Fiducia & GAD IT AG. On 14th June 2019 it is possible to use the interface in a productional environment. For question concerning accounts please contact info@psd-braunschweig.de.
For further information on technical details concerning our NextGen implementation and accesses to the XS2A interface please use the following link to visit the website of Fiducia & GAD IT AG.
Further information on technical details
Sandbox-Text Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister
Gemäß Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 unterstützen wir als kontoführender Zahlungsdienstleister ab dem 14.09.2019 für Drittkartenemmittenten, Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister eine geregelte Zugriffsmöglichkeit (XS2A) auf online zugängliche Zahlungskonten.
Die Umsetzung erfolgt auf Basis der Berlin Group NextGen Spezifikation Version 1.2 über unseren technischen Dienstleister Fiducia & GAD IT AG.
Wir bieten in diesem Zusammenhang ab dem 14.03.2019 eine Schnittstelle für Tests an. Weiteren Informationen dazu finden Sie hier.
Informationen zur Berlin Group Spezifikation NextGen erhalten Sie ausschließlich über die Berlin Group Website (www.berlin-group.org) und das NISP–Projekt (www.nisp.online).
Der PSD Bank Braunschweig eG liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 EU-ProspektVO angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.
Die Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG finden Sie in unserem Impressum.
Wir stehen Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite – auch in Zeiten der Corona-Pandemie. Die aktuelle Situation bringt besondere Belastungen für uns alle mit sich - sowohl privat als auch beruflich. Diesen Herausforderungen müssen Sie sich jedoch nicht alleine stellen. Die PSD Bank Braunschweig eG möchte Sie dabei bestmöglich unterstützen. Gemeinsam finden wir Lösungen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken und die aktuelle Krise zu meistern. Dies insbesondere, wenn Sie durch die COVID-19 Pandemie unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten kommen.
Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) hat auf Initiative seiner Mitgliedsinstitute eine Verlängerung des Moratoriums ohne Gesetzesform für Verbraucher entworfen. Wir unterstützen aktiv diese Initiative und haben uns, um unsere Kunden in der aktuellen Ausnahmesituation zu unterstützen, diesem verlängerten BVR Moratorium ohne Gesetzesform für Verbraucher angeschlossen.
Beauftragung zur Stundung
Sofern Sie die Voraussetzungen des Moratoriums erfüllen und Interesse an einer Stundung Ihrer darlehensvertraglichen Tilgungsverpflichtungen haben, können Sie bei uns die Stundung beantragen. Diese Stundung kann für maximal 9 Monate ab Stundungsbeginn angewendet werden, wobei der Beginn der Stundung spätestens am 31. März 2021 erfolgen muss. Bei Ihrem Annuitäten- oder sonstigen Ratendarlehen werden Ihre Tilgungs- und Zinsleistungen gestundet. Bei Ihrem endfälligen Darlehen werden Ihre Zinsen gestundet.
Die Eckdaten des Moratoriums sowie die wesentlichen Voraussetzungen für etwaige Stundungen haben wir für Sie nochmal HIER aufgeführt.
Die Voraussetzungen können Sie dem beigefügten Antrag entnehmen.
Antrag zur Stundung nach den Bedingungen des BVR Moratoriums ohne Gesetzesform für Verbraucher.
Sofern Sie einen Stundungsantrag stellen möchten, lassen Sie uns das Antragsformular unterschrieben im Original oder eingescannt per E-Mail zukommen. Ergänzende Unterlagen zum Beleg Ihrer Angaben bitten wir Sie beizufügen. Dies ist für die weitere Bearbeitung erforderlich.
Sofern ein Dritter für Ihr Darlehen Sicherheiten gestellt hat (z. B. Bürgschaft, Garantie, Grundschuld), benötigen wir die Zustimmung des Dritten. Dazu schicken Sie diesem bitte eine Kopie Ihres Antrages zur Unterzeichnung und lassen uns den Antrag im Original zu kommen. Die Zustimmung des Dritten ist für die weitere Antragsbearbeitung erforderlich.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch
Weiterführende Informationen
In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie detaillierte Informationen zu den Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) anlässlich ihrer gesetzlichen Einführung.
Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt
Kundeninformation nach Artikel 23 Absatz 3 Unterabsatz 1 EU-ProspektVO
In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie eine detaillierte Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt und dem damit unter Umständen verbundenen Widerrufsrecht.