Pflichtinformationen

Streitbeilegung
Beschwerdemanagement-Grundsätze

Zufriedene Kunden und eine hohe Qualität der Bankleistungen sind die Voraussetzungen für eine vertrauensvolle und dauerhafte Zusammenarbeit. Daher bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit, entstandene Unzufriedenheit und Kritik zu äußern und nehmen jede Beschwerde ernst.

Hier finden Sie die Beschwerde­management-Grund­sätze:

Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister
Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)

Der PSD Bank Braunschweig eG liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 EU-ProspektVO angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.

Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG

Die Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG finden Sie in unserem Impressum.

BVR Moratorium ohne Gesetzesform für Verbraucher

Wir stehen Ihnen als zuverlässiger Partner zur Seite – auch in Zeiten der Corona-Pandemie. Die aktuelle Situation bringt besondere Belastungen für uns alle mit sich - sowohl privat als auch beruflich. Diesen Herausforderungen müssen Sie sich jedoch nicht alleine stellen. Die PSD Bank Braunschweig eG möchte Sie dabei bestmöglich unterstützen. Gemeinsam finden wir Lösungen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken und die aktuelle Krise zu meistern. Dies insbesondere, wenn Sie durch die COVID-19 Pandemie unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten kommen.

Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) hat auf Initiative seiner Mitgliedsinstitute eine Verlängerung des Moratoriums ohne Gesetzesform für Verbraucher entworfen. Wir unterstützen aktiv diese Initiative und haben uns, um unsere Kunden in der aktuellen Ausnahmesituation zu unterstützen, diesem verlängerten BVR Moratorium ohne Gesetzesform für Verbraucher angeschlossen.

Beauftragung zur Stundung
Sofern Sie die Voraussetzungen des Moratoriums erfüllen und Interesse an einer Stundung Ihrer darlehensvertraglichen Tilgungsverpflichtungen haben, können Sie bei uns die Stundung beantragen. Diese Stundung kann für maximal 9 Monate ab Stundungsbeginn angewendet werden, wobei der Beginn der Stundung spätestens am 31. März 2021 erfolgen muss. Bei Ihrem Annuitäten- oder sonstigen Ratendarlehen werden Ihre Tilgungs- und Zinsleistungen gestundet. Bei Ihrem endfälligen Darlehen werden Ihre Zinsen gestundet.

Die Eckdaten des Moratoriums sowie die wesentlichen Voraussetzungen für etwaige Stundungen haben wir für Sie nochmal HIER aufgeführt.

Die Voraussetzungen können Sie dem beigefügten Antrag entnehmen. 

Antrag zur Stundung nach den Bedingungen des BVR Moratoriums ohne Gesetzesform für Verbraucher.

Sofern Sie einen Stundungsantrag stellen möchten, lassen Sie uns das Antragsformular unterschrieben im Original oder eingescannt per E-Mail zukommen. Ergänzende Unterlagen zum Beleg Ihrer Angaben bitten wir Sie beizufügen. Dies ist für die weitere Bearbeitung erforderlich. 

Sofern ein Dritter für Ihr Darlehen Sicherheiten gestellt hat (z. B. Bürgschaft, Garantie, Grundschuld), benötigen wir die Zustimmung des Dritten. Dazu schicken Sie diesem bitte eine Kopie Ihres Antrages zur Unterzeichnung und lassen uns den Antrag im Original zu kommen. Die Zustimmung des Dritten ist für die weitere Antragsbearbeitung erforderlich. 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch

Weiterführende Informationen

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie detaillierte Informationen zu den Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) anlässlich ihrer gesetzlichen Einführung.

Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt

Kundeninformation nach Artikel 23 Absatz 3 Unterabsatz 1 EU-ProspektVO

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie eine detaillierte Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt und dem damit unter Umständen verbundenen Widerrufsrecht.