Mit Stiftungen den Wunscherben finden

250 Milliarden Euro werden pro Jahr in Deutschland vererbt

Diese imposante Zahl beruht auf einer Schätzung des Instituts für Altersvorsorge. Tendenz stark steigend. Das erkläre sich vor allem daraus, dass nun eine Generation zu Erblassern werde, die in den „Wirtschaftswunderjahren“ damit begonnen haben, ihr Vermögen aufzubauen. Aber nicht immer sind Nachkommen vorhanden, die das Erbe erhalten sollen.

In diesem Fall eignen sich Stiftungen ideal, um den eigenen Nachlass zu regeln. Viele Stifter haben mit der eigenen Stiftung ihren „Wunscherben“ aus der Taufe gehoben.

Daher arbeitet die PSD Bank Braunschweig eG eng mit der Bürgerstiftung Braunschweig zusammen, um für den Stiftungswunsch der PSD Kunden einen geeigneten Partner an der Seite zu haben.

Welche Möglichkeiten es gibt, Gutes zu tun

Spenden

Die Gesetzliche Erbfolge greift, wenn keine eigenen Maßnahmen getroffen werden.

Zustiftung in eine bestehende Stiftung

Sie möchten einen Teil Ihres Vermögens einem guten Zweck möglichst nachhaltig zukommen lassen, dann ist die Zustiftung in eine bestehende Stiftung eine Möglichkeit.

Von der Zustiftung dürfen nur die Erträge benutzt werden, die von Ihnen unterstützte Stiftung entspricht den Ideen, die Sie fördern möchten. Sinnvoll ist das ab 1.000 Euro.

Eigener Stiftungsfonds

Sie möchten einen Teil Ihres Vermögens einem von Ihnen genau benannten gemeinnützigen oder mildtätigen Zweck möglichst nachhaltig zukommen lassen. Dann ist ein eigener Stiftungsfonds genau das Richtige für Sie.

Vom Stiftungsfonds – der einen eigenen Namen tragen kann – dürfen nur die Erträge benutzt werden, Sie können aber auch verfügen, dass der Fonds aufgebraucht werden darf, der Stiftungsfonds wird von der Bürgerstiftung verwaltet. Sinnvoll ist das ab 20.000 Euro.

Treuhandstiftung – unselbstständig

Sie möchten einen Teil Ihres Vermögens einem von Ihnen genau benannten gemeinnützigen oder mildtätigen Zweck möglichst nachhaltig zukommen lassen. Sie gründen unter der Treuhänderschaft der Bürgerstiftung eine Treuhandstiftung.

In die Arbeit der Treuhandstiftung können Sie sich einbringen. Die Treuhandstiftung trägt einen von Ihnen gewählten Namen (der z. B. an Ihre Familie erinnert oder den Zweck der Stiftung benennt).

Sinnvoll ist dies ab einer Gründungssumme von mindestens 50.000 besser 100.000 Euro und mit einem Testament, das die Stiftung, mit einem Vermächtnis oder als Erbe, bedenkt.

Stiftung – rechtlich selbstständig

Sie möchten einen Teil Ihres Vermögens einem von Ihnen genau benannten gemeinnützigen oder mildtätigen Zweck möglichst nachhaltig zukommen lassen. Sie gründen eine Stiftung, die von der Stiftungsaufsicht anerkannt ist.

Sie kümmern sich um die Gremien und die Bilanzierung und haben alles selbst in der Hand. Die Stiftung trägt einen von Ihnen gewählten Namen. Die Stiftung kann von anderer Seite, z. B. der Bürgerstiftung, verwaltet werden – muss aber nicht. Sinnvoll ist das ab einer Summe von 1 Mio. Euro.