PSD Bank Braunschweig eG

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Älterer und jüngerer Mann stehen in einer Arbeitshalle und besprechen Arbeitsdokumente

Geschäftskonto

Ein Geschäftskonto ist die Grundlage Ihres professionellen Zahlungsverkehrs. Mit dem Konto Ihrer PSD Bank Braunschweig eG wickeln Sie Ihre Buchungen dabei einfach und schnell ab. Dazu gibt es eine girocard.

Jetzt online eröffnen

    Lohn und Gehalt einfach auszahlen

    Auf Wunsch mit girocard

    Das Firmenkonto für alle

    Das Geschäftskonto ist so facettenreich wie seine Namen, denn es wird auch Firmenkonto oder Gewerbekonto genannt. Gemeint ist aber immer dasselbe: eine zuverlässige Lösung für den Zahlungsverkehr Ihres Unternehmens.

    Das geht alles

    PSD OnlineBanking und PSD Banking App für Firmenkunden

    Zahlungsverkehr in Deutschland abwickeln

    girocard

    Konto in wenigen Schritten online eröffnen

    Um Ihr Geschäftskonto zu eröffnen, brauchen wir diese Dokumente von Ihnen:

    • ein Ausweisdokument zur Identifizierung/Legitimation und
    • ggf. einen Gesellschaftervertrag, eine Gesellschafterliste oder eine Gründungsurkunde.

    Damit eröffnen Sie Ihr Geschäftskonto in wenigen Schritten online.   

    Hier würde die Anwendung mit mit der Ausprägung , der ID , Tag und Route eingeblendet werden.

    Weitere Services & Leistungen für Sie

    Eine Frau liegt entspannt auf dem Boden ihres Wohnzimmers und arbeitet am Laptop

    PSD OnlineBanking

    Machen Sie sich Ihr Leben und Ihre Bankgeschäfte leichter mit PSD OnlineBanking.

    FAQ zum Geschäftskonto

    Wann brauche ich ein Geschäftskonto?

    Firmen brauchen ein Geschäftskonto in erster Linie zur Abwicklung finanzieller Angelegenheiten des Betriebs. Die dürfen bei juristischen Personen nicht über ein Privatkonto abgewickelt werden. Bei Kleinunternehmerinnen und -unternehmern sieht das anders aus. Sie müssen nicht zwingend ein Geschäftskonto eröffnen. Aber auch sie profitieren von den Vorteilen des Kontos, denn berufliche und private Ausgaben lassen sich so gut voneinander trennen.

    Müssen die Angaben bei Kontoeröffnung mit denen aus dem Transparenzregister übereinstimmen?

    Bei juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften sind wir bei der Kontoeröffnung verpflichtet, Ihre Angaben mit einem aktuellen Auszug aus dem Transparenzregister zu vergleichen. Weichen Ihre Angaben ab, müssen wir dies dem Transparenzregister melden. Bitte stellen Sie daher vor der Kontoeröffnung sicher, dass Ihre Angaben bei der Kontoeröffnung mit den Angaben im Transparenzregister übereinstimmen.

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